Calmar's Austritt aus der Schweizerischen/Internationalen Menschen-Mafia

Anfrage auf den Bürgertot/Verzicht auf Staatsangehöhrigkeit

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Geht nur wenn man von der einen Mafia (Schweiz) in eine andere Mafia (Personen-Staat) wechselt. Ausstieg nicht möglich.

Laut dem Typ, kann man also Mitglied einer Genossenschaft durch Abstammung werden, alleine indem man z.B. ein Sohn von sonst jemandem ist, der bereits ein Mitglied ist. Ohne jegliche Moeglichkeit diese Mitgliedschaft aufzugeben es sei denn, indem man in eine partner-Mafia-Organisation wechselt (andere Staatangehoerigkeit).

Dass man durch Abstammung, zur den 'Homo sapiens sapiens' gehoert, oder durch Abstammung und Geburt ein Kind von Mutter Natur, oder von Gott ist, ist mir klar. Dass man aber auch diesbezueglich quasi automatisch ein Zwangsmitglied einer Eid-Genossenschaft wird, auch entgegen von jeglichem Konsens, kann nur aus der Feder von einer Mafia stammen. So zahlt man in Italien Schutzgeld, ob man will oder nicht. Wobei die Italinische Mafia ein Weisenkind gegenueber der CH ist, denn die CH reglementiert das leben ja noch tausend mal mehr.

Man merke sich also den neuen Rechtsbegriff: Mitglied durch Abstammung ohne direkte Moeglichkeit diese Mitgliedschaft abzulegen So diese 'Helvetische Genossenschaft'. Konsens interessiert dabei niemandem.

Insofern muss man aber aufpassen, das Gesagte, stimmt zu 100% auf die PERSON zu! Die person, kreiert vom der CH, ist bei 'Geburt' und 'Abstammung' automatisch ein Mitglied der CH - zurecht. Auf den Menschen kann es unmoeglich zustimmen, oder was fuer Rechtsgrundlage soll as sein? Es gibt keine - kein Konsens - keine Grundlage. So einfach.

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Meine Antwort inklusive Hinweis auf Unsinn im Brief des Menschen-Mafia Mitarbeiters

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Entschaedigungs-Pauschale - wegen Zwangsmitgliedschaft

CH-Zahlungserinnerung2.pdf

Behoerden vor Ort